IT-Freelancer haften häufiger als erwartet

Ein Zeichen zuviel im Quellcode, und das Online-Bezahlsystem funktioniert nicht. Ein Sicherheitsloch übersehen, und sensible Kundendaten stehen online. Gerade in der IT können kleine Fehler eine große Wirkung haben, denn die Vernetzung der Systeme führt zu einer schnellen Verbreitung solche Fehler. Neben dem Ärger und dem Vertrauensverlust kann es sehr teuer werden, denn die Kunden fordern von ihrem Dienstleister Schadensersatz. Wer glaubt, dass er durch Haftungsausschlüsse in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) auf der sicheren Seite ist, der irrt. Sie haften unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Manche IT-Experten gehen davon aus, dass sie mit einem Dienstvertrag die Haftung umgehen können. Das ist jedoch falsch. Ob Sie einen Werk- oder einen Dienstvertrag mit Ihrem Kunden vereinbaren – in beiden Fällen können Sie für Fehler haftbar gemacht werden. Zwar schulden Sie Ihrem Kunden bei einem Dienstvertrag nur einen Leistung (bei einem Werkvertrag auch den Erfolg), wenn Sie jedoch eine so genannte Schlechtleistung abgeben (zum Beispiel falsche Programmierung, Virenübertragung oder Datenschutzverletzungen), kann der Kunde Schadenersatz verlangen. Am besten achten Sie darauf, dass beide Vertragsarten abgedeckt sind.

Meist handelt es sich um reine Vermögensschäden – wenn etwa ein Lackier-Roboter nicht richtig funktioniert und tausende PKWs nicht rechtzeitig ausgeliefert werden können, oder wenn das ERP-System ausfällt und das Unternehmen tagelang keine Rechnungen erstellen kann. Die „normale“ Betriebshaftpflicht deckt solche Risiken normalerweise nicht ab – sie ist auf Personen- und Sachschäden ausgelegt. Wenn es sich nicht gerade um die Signaltechnik bei der Bahn oder die Sicherheitsabschaltung in einem Kernkraftwerk handelt, spielen Sach- und Personenschäden in der IT eine untergeordnete Rolle. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung, die reine Vermögensschäden im Bereich der Produkthaftung abdeckt. Manchmal haben Sie gar keine Wahl – viele Kunden verlangen inzwischen den Nachweis einer IT-Haftpflicht, um sich gegen Vermögensschäden zu schützen. Worauf Sie achten sollten, zeigen beispielsweise die Versicherungen KuV24 und Exali.

Auch Falschberatung kann fatale Folgen haben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Projektleiter sind und das Projekt selbst technisch umsetzen oder nur Lösungsvorschläge machen. Die IT-Projektbörse Gulp zeigt auf, dass es haftungsrechtlich keine Differenzierung gibt zwischen technischer Beratung und technischer Umsetzung, obwohl die Tätigkeiten sehr unterschiedlich sind. Denn schließlich hat das Unternehmen den IT-Experten auf Grund eben dieser IT-Kenntnisse zu Rate gezogen. Heikel (und teuer) sind auch Verstöße gegen das Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.

Wenn Sie eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen wollen, sollten Sie auf ein paar wichtige Kriterien achten. Zuallererst sollten Sie nachsehen, ob Ihre Berufsbezeichnung zu den versicherten Tätigkeiten gehört. Die Liste ist lang und deckt fast jeden Beruf ab, doch in einer dynamischen Branche kommen immer wieder neue Profile hinzu. Abgesichert sind beispielsweise Programmierer, Entwickler und IT-Ingenieure, IT-Berater, Projektleiter und Change Manager, Service Provider, Internet-Agenturen und Rechenzentren bis hin zu Hardware-Händlern und Netzwerkbetreuern.

Wie hoch die Versicherungssumme und die Beiträge sind, lässt sich mit Online-Rechnern ermitteln, beispielsweise bei www.it-haftpflichtversicherung.de. Welcher Vertrag für Sie der richtige ist, können Sie anhand einer Checkliste ermitteln. Laut Exali sollten Sie auf ein paar wichtige Details achten, zum Beispiel auf die Offene Deckung, mit der neue IT-Tätigkeiten nach Vertragsbeginn mitversichert sind. Auch überschneidende Tätigkeiten (zum Beispiel ein IT-Experte, der eine Medienagentur betreibt) sollten abgedeckt sein. Außerdem sollte der Versicherer auf die Erprobungsklausel verzichten – so sind Sie auch versichert, wenn Produkte und Leistungen nicht auf dem neuesten Stand der Technik getestet wurden. Vorumsätze sollten unbegrenzt mitversichert sein, das heißt: Schäden, die nach Vertragsbeginn eintreten, sind auch dann versichert, wenn die dazugehörige Leistung vor Vertragsbeginn stattgefunden hat.

Weitere Informationen:
Haftung bei IT-Beratung (Gulp.de)
Versicherte Tätigkeitsbereiche der «IT-Haftpflicht» (Exali.de)

Online-Rechner – IT-Haftpflicht (IT-Haftplichtversicherung.de)

Checkliste – IT-Haftpflicht (IT-Haftpflichtversicherung.de)

Empfohlener Versicherungsumfang (Exali.de)

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